Satzung

§1 Name, Rechtsform und Sitz des Clubs

Der Club führt den Namen: "Corrado Scene Süd". Als Abkürzung wird CSS verwendet. Eine Eintragung ins Vereinsregister ist vorerst nicht vorgesehen, dies soll aber auf zukünftigen Mitgliederversammlungen ein Tagesordnungspunkt sein. Nach einem Eintrag ins Vereinsregister wandelt sich der Name in Corrado Scene Süd e.V. Die Punkte dieser Satzung die einem Eintrag ins Vereinsregister noch nicht entsprechen, müssen dementsprechend geändert werden. Das Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Sitz des Clubs ist der jeweilige Wohnort des 1. Vorstands.

§2 Zweck des Clubs

Der Club verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, Zweck des Clubs ist die Erhaltung und Pflege des VW Corrados sowie dessen stilistische und technische Weiterentwicklung, Kommunikation und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander sowie gemeinsame Veranstaltungen (Touren, Treffen, Teilnahme an Messen, Ausstellungen sowie Motorsportveranstaltungen). Regelmäßige Informationen werden den Clubmitgliedern über elektronische und/oder gedruckte Medien zugänglich gemacht. Es sollen auch Merchandising-Produkte entwickelt und vertrieben werden, die die Identifikation mit dem Club signalisieren.

§3 Mittel des Clubs

Um die Clubziele zu erreichen wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, welcher jeweils für das komplette (Rest-)Jahr im Voraus zu entrichten ist. Der Mitgliedsbeitrag ist festgelegt, er beträgt aktuell für ein Jahr 18 €. Die Höhe kann auf Antrag durch Abstimmung auf der Mitgliederversammlung verändert werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Beiträge werden entsprechend dem Beitragsmonat angepasst also gezwölftelt und dann mit den verbleibenden Monaten multipliziert, mit Ausnahme der Monate ab Oktober, hier ist der Folgejahresbeitrag mitzuentrichten. Die Mittel des Clubs dürfen nur zweckgebunden benutzt werden. Für Mitglieder die es nicht geschafft haben, entsprechende Teilnahmepunkte gemäß §4 zu erreichen, ist im Folgejahr ein Mitgliedsbeitrag für Passivmitglieder in Höhe von 36 € fällig.

§4 Die Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein Fahrzeug des Typs Corrado fährt oder Interesse an diesem Typ hat. Die Mitgliedschaft beginnt bei Zahlung des Beitrags zum jeweiligen Monat und endet am Ende eines Kalenderjahres, sollte sie nicht durch erneute Zahlung weitergeführt werden. Für die Folgejahre gilt der 31.01. jeweils als letztmöglicher Termin für den Beitrag. Sollte danach ein Zahlungseingang erfolgen, kann nicht für die alte Mitgliedsnummer garantiert werden. Da die aktive Teilnahme am Clubleben belohnt werden soll, werden für die Teilnahme an Veranstaltungen, welche im internen Forumsbereich ersichtlich ist, der Bedeutung entsprechend Punkte verteilt. Es wird vorausgesetzt, das mindestens 6 Punkte erreicht werden. Dies soll mit der Teilnahme an der Jahreshauptversammlung oder dem Jahrestreffen + einem weiteren Treffen ermöglicht sein. Für Mitglieder, die mehr als 85% der möglichen Punkte erreichen, entfällt der Beitrag im Folgejahr. Ausgenommen von dieser Befreiung sind Vorstandsmitglieder. Wer keinen Punkt erreicht, hat den doppelten Beitrag fürs Folgejahr zu entrichten. Bei 1-6 Punkten obliegt die Entscheidung über die Verdoppelung dem Vorstand, der Punkte wie Entfernung, finanzielle Mittel und persönliche Dinge wohlwollend abprüft.

§5 Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft

Die Aufnahme wird schriftlich an den Vorstand beantragt. Der 1. Vorstand oder ein von ihm Bevollmächtigter entscheidet zusammen mit dem 2. Vorstand über eine Aufnahme. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt neben dem in §4 erwähntem automatischen Beenden noch durch Ausschluss, Tod oder schriftlicher Kündigung. Ein Ausschluss kann bei schädigendem Verhalten gegenüber dem Club oder dessen Institutionen erfolgen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist vorauszusetzen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand und ist dem Ausgeschlossenen schriftlich (gedruckt oder per Email) mitzuteilen.  

§6 Beitragsrückerstattung

Rückerstattungen von Beiträgen erfolgen nicht.

§7 Ansprüche bei Beendigung der Mitgliedschaft

Mit Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Ansprüche gegenüber der CSS.

§8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die Mitgliederversammlung wird von einem durch den Vorstand benannten Sprecher oder einem Vorstandsmitglied geleitet. Vorstandsmitglieder müssen anwesend sein, es sei denn, es ist ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Der Vorstand legt im Vorfeld die Tagesordnung fest, die Tagesordnungspunkte werden vorher durch die Mitglieder zur Kenntnis genommen. Ergänzungen können bis zum Beginn der Mitgliederversammlung dem Vorstand zur Kenntnis gebracht werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Zulassung. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme, schriftliche Stellungnahmen zu Themen durch nicht anwesende Mitglieder sind zulässig, jedoch ist eine Wahl in Abwesenheit wegen eventuell außerplanmäßigen Wahlmöglichkeiten nicht möglich. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ungeachtet der Anzahl der Teilnehmer. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.

§9 Vorstandsmitglieder

Der Vorstand besteht aus gewählten Vertretern der Mitglieder. Diese setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: 1. Vorstand, 2. Vorstand, 3. Vorstand, Kassenwart/in und Schriftführer/in. Sie werden bei der jährlichen Mitgliederversammlung neu gewählt. Diese Wahlen sollen geheim abgehalten werden. Anstehende Entscheidungen sind mit absoluter Mehrheit im Vorstand zu verabschieden. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds fällt das freiwerdende Amt bis zur Neuwahl an den 1. Vorstand, bei dessen Amt an den 2. Vorstand.

§10 Sonderfunktionen

Funktionsträger betreuen ihre Fachgebiete selbständig, sie werden vom Vorstand ernannt. Vorstandsmitglieder können auch als Funktionsträger tätig sein. Projektgruppenleiter werden nach Möglichkeit auf Mitgliederversammlungen bestimmt, sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung jemanden mit einem Projekt beauftragen. Die jeweiligen Leiter haben den Mitgliedern über den jeweiligen Stand der Projekte Mitteilung zu erbringen. Dies gilt auch für den/die Homepagebeauftragte/n.

§11 Geschäftsführung des Clubs

Geschäfte im Namen oder auf Rechnung des Clubs dürfen nur Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder, die vom Vorstand dazu ermächtigt wurden, tätigen. Notwendige Ausgaben werden, soweit möglich, erstattet.

§12 Sonderfunktionen der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Clubs, sie hat daraus resultierend folgende Aufgaben:

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, sollte es das Interesse des Clubs erfordern, bzw. 25% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen wünschen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung und der dort gefassten Beschlüsse wird im internen Bereich der Clubhomepage zugänglich gemacht. Wer über keinen Internetzugang verfügt hat die Möglichkeit eine Kopie davon gegen den anfallenden Unkostenbeitrag zu bekommen. Es ist von drei Vorstandsmitgliedern, falls weniger als drei anwesend waren, auch von anderen Mitgliedern, gegenzuzeichnen.

§13 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen und Änderung des Zwecks des Clubs bedürfen einer 2/3-Mehrheit der bei einer Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

§14 Auflösung des Clubs

Die Auflösung des Clubs bedarf einer 3/4-Mehrheit aller Mitglieder des Clubs. Die bei eventueller Auflösung des Clubs vorhandenen Finanzmittel werden einer gemeinnützigen Organisation im Straßenverkehr zur Verfügung gestellt.

§15 Homepage und Öffentlichkeitsarbeit

Die Homepage des Clubs bietet jedem Mitglied die Möglichkeit sich und seinen Corrado vorzustellen. Eine Zensur gegenüber Clubmitgliedern ist prinzipiell nicht zulässig. Ausgenommen sind Beiträge von Nichtmitgliedern und Mitgliedern, wenn sie offensichtliche clubfeindliche Ziele beinhalten, oder dem Qualitätsstandard der Seite nicht entsprechen. Die Entscheidung über eine Nichtveröffentlichung trifft der Vorstand. Der Vorstand steht den Mitgliedern jederzeit beratend zur Seite bei der Gestaltung der Vorstellung. Die Homepage soll neben der Anlaufstelle für Mitglieder auch als Werbeschild des Clubs dienen und eventuellen Neumitgliedern eine Möglichkeit zur Kontaktherstellung bieten und den Online-Beitritt ermöglichen. Für die Öffentlichkeitsarbeit ist prinzipiell der Vorstand zuständig, jedoch ist es auch eine große Entlastung der Vorstandsarbeit wenn die Mitglieder ein positives Bild des Clubs nach außen vermitteln. Dies kann zum Beispiel durch Verlinken der eigenen Homepage auf die Clubpage oder durch Hinweise in Foren geschehen.

§16 Sonderklausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Satzung als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die entsprechende Bestimmung zu ersetzen durch eine ihren Zwecke bestimmende und gültige. Solange die entsprechende Bestimmung nicht rechtskräftig ist, hat sie als nicht vorhanden betrachtet zu werden.

Letzte Änderung: 02.10.2008 12:14.00